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BSG, 22.11.1966 - 8 RV 473/65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 19.10.1967 - 8 RV 119/66 kommt also nur darauf an9 ob das LSG zu Recht angenommen hat? daß zwischen dem Ableben des Ehemannes und dem wirtschaftlichen Schaden der Klägerin kein ursächlicher Zusammenhang besteheo Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (BSG SOZR BVG @ 41 Nr° 11 und die Urteile vom 220 110 1966 und 26040 1967 - 8 RV 473/65 und 9 RV 620/64) ist Voraussetzung für die 10 Alternative des @ 41 Abs° 3 BVG" daß der wirtschaftliche Schaden ursächlich auf das Ableben des Ehemannes zurückzuführen ist" Die entgegen-= stehenden Ausführungen der Klägerin in der Revision können demgegenüber nicht durchschlageno Denn ihnen steht bereits der Wortlaut des © 41 Abs° 5 Satz 2 BVG idF des 10 NOG entgegen; auch verkennen sie die Systematik des BVG9 nach der regelmäßig Ansprüche auf Versorgungsleistungen von Voraussetzungen abhängen9 welche ursächlich auf eine Schädigung im Sinne des Gesetzes zu beziehen sind(} Demgemäß ist an der bisherigen Rechtsprechung9 mit welcher das angefochtene Urteil insoweit übereinstimmt9 festzuhalteno.